Handytelefonate während der Autofahrt


In der Straßenverkehrsordnung in § 23 Abs. 1a steht:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Das heißt, daß jegliche Nutzung eines Handys bei laufendem Motor untersagt ist, auch dann, wenn man z.B. beim Warten an der roten Ampel das Telefon nur in die Hand nimmt, um eine SMS zu lesen.

Das telefonieren oder schreiben von SMS am Steuer ist in Deutschland seit 2004 verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 80 € geahndet. Trotzdem sieht man Autofahrer mit dem Handy am Ohr telefonieren - Stadtverkehr, im Stau, sogar auf der Autobahn.


2011 wurden insgesamt 450.000 Autofahrer mit Handy am Steuer erwischt. Meist sind es Männer, die verbotenerweise während der Fahrt telefonieren. Doch auch Frauen telefonieren immer häufiger, Ihr Anteil wuchs stetig. Verstießen 2005 noch 21 Prozent der Autofahrerinnen gegen das Handyverbot, waren es 2011 bereits 27 Prozent.

Unterschiede nach Regionen

Geografisch betrachtet zeigte sich im Bundesländervergleich NRW als Vieltelefonierer. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl wurden 2011 hier die meisten Verstöße geahndet (11,1 Fahrer pro 1000 Einwohner).




Am besten schnitten rein statistisch Sachsen-Anh. PKW-Fahrer ab (1,9 Fahrer pro 1000 EW). Auch die meisten europäischen Länder verhängen Bußgelder, teilweise in wesentlich drastischerer Höhe als in Deutschland. Laut ADAC muss man z.B. in den Niederlanden, in Italien oder Norwegen mit Geldstrafe von über 150 EUR rechnen. In Ländern ohne ausdrückliches Handyverbot, wie zum Beispiel in Serbien oder Schweden, drohen ebenfalls erhebliche Bußgelder - sollte man als telefonierender Fahrzeugführer in einen Unfall verwickelt sein, den Verkehr gefährden oder einfach unsicher fahren. Kommt es beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung zu einem Unfall, kann der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden.

Unabhängig von der Rechtsprechung sollte man im Auto grundsätzlich immer eine Freisprecheinrichtung verwenden oder im Zweifelsfall anhalten und den Motor ausstellen, um ein Telefonat zu führen - zur eigenen Sicherheit und der der anderen Autofahrer.

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