Neuerungen zur HU und AU - Untersuchung bei PKW


Es gibt ab dem 1.Juli 2012 gesetzliche Neuerungen bei der regelmäßigen HU und AU-Untersuchung von PKW. Dies betrifft z.B. Rückdatierung des Datums hinsichtlich des Beginns der erneuten, i.d.R. 2 Jahre laufenden Geltungsdauer, wenn man 1 oder 2 Monate später als zum festgesetzten Termin erscheint. Da gilt jetzt, daß in die neuen Papiere ab sofort das Datum am Tag der HU eingetragen wird und keine Rückdatierung auf das Datum der eigentlichen Fälligkeit erfolgt. Eine Verbesserung also.


Jedoch muß nun jeder, der später als 2 Monate zur fälligen HU erscheint, mit einer sog. vertiefenden Hauptuntersuchung rechnen. Diese umfasst zum einen mehr Prüfpunkte und zum anderen ist sie auch 20 % teurer als eine pünktlich durchgeführte HU zum fälligen Termin.

Auch die Abgasuntersuchung AU wird teurer, es gibt hier nur noch 2 statt 6 Prüfkategorien - dies hat Einfluss auf die Preisgestaltung. Ebenfalls neu ist die Pflicht zur Durchführung einer Probefahrt durch den Prüfer. Dieser muß jetzt mit mindestens 8 km/h eine kurze Distanz mit dem PKW zurücklegen. So soll die Aktivierung von Assistenzsystemen wie ABS, ASR oder ESP überprüft werden.

Dazu sind kurze Lenk-und Bremsbewegungen erforderlich, die besser Auskunft über das Reaktions- und Spurverhalten des Fahrzeuges geben. Im Zusammenhang mit diesen Neuerungen wurde bekannt, dass durch die Europäische Union derzeit auch an einer Harmonisierung sämtlicher Vorschriften und Regelungen zur HU gearbeitet wird. Wann diese vorliegen und ab wann sie gelten, ist jedoch noch nicht bekannt.

allgemeine Informationen zur HU-Plakette

Seit 1.1.2010 gibt es in Deutschland auf dem vorderen Kfz-Kennzeichen keine Plakette für den Nachweis einer Abgasuntersuchung mehr, sondern nur noch die kreisrunde Plakette auf dem hinteren Nummernschild, die allerdings zwingend eine Abgasuntersuchung einschließt.

In der Regel ist die HU-Plakette ein Aufkleber aus Folie, ebenso wie das Steuersiegel des jeweiligen Bundeslandes. Bereits an der Farbe der Plakette ist zu erkennen, in welchem Jahr das Fahrzeug wieder vorgestellt werden muss. Die farbliche Reihenfolge ist: blau, grün, braun, gelb, rosa. Die Plakette kommt auf das hintere Fahrzeugkennzeichen unter das Steuersiegel des Bundeslandes.

Die sechseckigen AU-Plaketten laufen 2012 aus. Dafür wird an dieser Stelle am vorderen Kfz-Kennzeichen eine weiße Folie auf die weiße Trägerplakette geklebt.

So lesen Sie die Plakette

Die Plakette ist in einen Innenkreis und einen Außenkreis gegliedert.

Im Innenkreis steht eine Zahl, die das Jahr angibt, in dem das Fahrzeug wieder vorgestellt werden muss.

Der Außenkreis ist mit den Ziffern 1-12 (12 Monate) versehen. Die Plakette wird so aufgeklebt, dass die Ziffer des Monats der Fälligkeit oben steht. Die schwarze Markierung am Außenrand der Plakette wird so angebracht, dass sie die 12 einschließt. Sie stellt eine Art Uhrzeiger dar.

Sie dient der Polizei neben der Farbe der Plakette beim kontrollierenden Vorbeifahren an einem Verkehrsteilnehmer dazu, den Ablauf des TÜV leichter zu erkennen. Pauschal kann man sagen: schwarze Markierung rechts - HU fällig im Frühjahr; schwarze Markierung unten - HU fällig im Sommer; Markierung links - HU fällig im Herbst; Markierung oben - HU fällig im Winter.

Ist die Gültigkeit der Plakette länger als 2 Monate abgelaufen, kann ein Bußgeld von 15,- € ausgesprochen werden. Nach 3 Monaten bereits 25,- €, nach 4 Monaten 40,- € und es wird 1 Punkt in Flensburg fällig. Nach 8 Monaten sind es dann bereits 75,- € und 2 Punkte in Flensburg. Allzeit gute Fahrt !

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