Reifenlabel für PKW-Neureifen ab November 2012


Nach einer EU-Verordnung von 2009 müssen ab November 2012 alle Neureifen für Pkw ab Herstellungsmonat Juni 2012 durch die Produzenten mit Energielabels gekennzeichnet werden. Sie geben Auskunft über den Reifen hinsichtlich Rollwiderstand, Haftung bei Nässe und Geräuschentwicklung. Ihr Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit sowie der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz des Straßenverkehrs.

Die Verordnung schreibt vor, dass dem Kunden Informationen bezüglich bestimmter Leistungseigenschaften der Reifen mitgeteilt werden müssen. Diese abgestuften Informationen beziehen sich auf:

- die Auswirkungen auf die Kraftstoffeffizienz des Fahrzeugs im Zusammenhang mit dem Rollwiderstand des Reifens

- die Auswirkungen auf die Fahrzeugsicherheit im Zusammenhang mit den Nasshaftungseigenschaftendes Reifens

- den externen Geräuschpegel des Reifens

Ein ca. 7,5 mal 10 cm großer Produktaufkleber zeigt die jeweilig erreichte Qualität des Reifens innerhalb obiger Kriterien an und ermöglicht zusätzlich eine Klassifizierung nach 7 Kategorien von -A- (grün) bis -G- (rot). Dabei stellt -G- einen schlechten Wert dar, die Kategorie -A- hingegen weist auf bestmögliche Produkteigenschaften hin.

Beim Rollwiderstand macht der Unterschied zwischen best- oder schlechtestmöglicher Kategorie immerhin im Spritverbrauch bis zu 8 Prozent aus. Der Rollwiderstand ist die Kraft, die der Bewegungsrichtung des Reifens entgegengesetzt ist. Aufgrund der Fahrzeuglast wird der Reifen an der Kontaktfläche mit der Fahrbahn verformt.
Dies beeinflusst den Spritverbrauch. Viele weitere Faktoren tragen zum Verbrauch bei: Aerodynamik, Fahrzeuggewicht, Motortyp, Hilfssysteme z.B. Klimaanlage, Steigungen, individueller Fahrstil, Reifendruck, Beschleunigung und die allgemeine Verkehrssituation.

Hinsichtlich der Nasshaftung des Reifens ermöglichen die Differenzen zwischen best oder schlechtestmöglicher Kategorie sogar bei einer Vollbremsung aus Tempo 80 einen 18 Meter kürzeren Bremsweg - ein gewichtiges Argument beim Reifenkauf. Nasshaftung bezieht sich auf die Sicherheitsleistung von Reifen: Sie steht für die Fähigkeit eines Reifens, auf nasser Fahrbahn zu bremsen. Es gibt weitere sicherheitsrelevante Parameter (z.B. Straßenlage, Richtungssteuerung, Bremsverhalten auf nasser Fahrbahn sowie das Verhalten bei Aquaplaning)

Ergänzend wird dann auch noch das Reifengeräusch mit einer Zahl in dB angegeben, der Wert steht für die Geräuscheinheit Dezibel. Dafür ist ein Piktogramm vorgesehen, auf dem jede aufgedruckte Schallwelle für je 3 dB Lärmmehrentwicklung ggü. einem Maximalwert steht.

Die neue Verordnung erlaubt es dem Endverbraucher, beim Reifenkauf eine bewusstere Wahl zu treffen, indem die involvierten Kriterien zusätzlich zu den üblicherweise zur Verkaufsentscheidung herangezogenen Faktoren bedacht werden.

Damit sind Neureifen für die Käufer nunmehr besser zu bewerten. Dies ermöglicht einen gezielteren Kaufentsprechend eines speziellen und individuellen Nutzerverhaltens, z.B. bei häufigen Fahrten durch Wohngebiete (Geräuschentwicklung) oder Fahrten in geografischen Regionen mit anspruchsvollen Witterungsverhältnissen (häufiger Niederschlag).

Welche Reifen sind davon nicht betroffen?

folgender Reifenarten werden ausgenommen:
- runderneuerte Reifen - professionelle Off - Road - Reifen ( POR ) - Ersatzreifen für den vorübergehenden Einsatz - Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte - Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h - Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser unter 254 mm bzw. über 635 mm

Welche Reifen müssen beim Verkauf gekennzeichnet werden ?

Nur die Reifen im Lager, die vor Juli 2012 produziert wurden (Reifen mit dem Produktionscode (DOT) früher als 2712 - 27. Woche 2012) können nach dem 1. November 2012 ohne Kennzeichnung verkauft werden. Für jeden anderen Reifen im Lager, der ab Juli produziert wurde, sollte der Händler sicherstellen, dass die Kennzeichnungsinformationen für ab dem 1. November 2012 verkaufte Reifen vorliegen, die vom Reifenlieferanten zur Verfügung gestellt werden müssen.

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