Förderprogramm zur Diesel- Partikelfilter Nachrüstung wurde eingestellt



Von Februar 2012 bis Mitte 2013 gab es einen Zuschuss für Autofahrer, die ihren Diesel - PKW mit einem Partikelfilter nachrüsteten. Die einmalig gezahlte Prämie vom Staat (über die BAFA ausgereicht) betrug zuletzt 260 Euro pro nachgerüstetem PKW.

Hintergrund war die im Jahre 2006 in Kraft getretene Abgasnorm Euro 4 . Nach deren Berücksichtigung dürfen zahlreiche Städte in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen nur noch bedingt mit einem älteren Dieselfahrzeug befahren werden.


Für ältere Diesel PKW ohne Partikelfilter bedeutet dies ein Fahrverbot in diesen Städten. Dies ist vor allem dann unangenehm, wenn man aus beruflichen Gründen auf die Nutzung des Fahrzeuges angewiesen ist.


Das Förderprogramm zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen bei Dieselkraftfahrzeugen wurde allerdings zum Jahresende 2013 beendet bzw. nicht mehr mit auszureichenden Fördermitteln durch den Staat unterlegt. Das Portal für das förmliche Antragsverfahren zu diesem Förderprogramm wurde ebenfalls geschlossen.


Die Fördermittel, die für Nachrüstungen aus den Jahren 2012 und 2013 zur Verfügung standen - insgesamt 60 Millionen Euro - waren wegen anhaltend großer Nachfrage bereits im Juni 2013 vollständig erschöpft.

Nachdem für das Jahr 2012 über 149.000 Zuschüsse beantragt und bewilligt wurden , konnten 2013 nochmals weitere 37.000 Nachrüstungen gefördert werden. Damit bezuschusste das BAFA insgesamt seit Beginn des Förderprogramms den nachträglichen Einbau von mehr als 186.000 Rußpartikelfiltern.


Es ist deshalb im Sinne der mobilen Kleinunternehmen, die aus finanziellen Gründen nicht im Jahresrhythmus ihre Dienstwagen erneuern können wie etwa Großbetriebe, unverständlich, weshalb diese erfolgreiche Subventionierung von Mobilität im Einklang mit der Verbesserung der Umweltverträglichkeit nach knapp 2 Jahren wieder eingestellt wurde. (fs-3.1.2014)

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